„Verzollt geliefert“ oder nicht? Woran du es vor dem Kauf erkennst
Von Laurin Stumpf · aktualisiert am 19.09.2026
Zwei Shops zeigen dieselbe Tasche, einer ist ein paar Dutzend Franken günstiger. Ob er es am Ende wirklich ist, hängt davon ab, wer Einfuhrsteuer und Verzollung bezahlt, und das steht nicht immer neben dem Preis.
- „Verzollt“ (DDP) heisst: Der Händler übernimmt Einfuhrsteuer und Verzollung. Du zahlst den Preis aus dem Checkout und bei der Zustellung nichts mehr.
- „Unverzollt“ (DAP) heisst: Der Händler zahlt nur den Transport. 8.1 Prozent Einfuhrsteuer und die Verzollungsgebühr des Transporteurs gehen an dich.
- Eine Adresse mit „.ch“ und Preise in Franken sagen nichts darüber, von wo und zu welchen Bedingungen geliefert wird.
- Verglichen wird der Endpreis, nicht der Listenpreis.
1. Was DDP und DAP bedeuten
Beide Kürzel stammen aus den Incoterms, den Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer. Gedacht sind sie für Verträge zwischen Unternehmen; im Onlinehandel mit Privatkunden sind vor allem diese zwei gebräuchlich. Die Post weist darauf hin, dass solche Klauseln nur gelten, wenn sie im Kaufvertrag oder in den Lieferbedingungen ausdrücklich vereinbart sind. Entscheidend ist also, was in den Lieferbedingungen des Shops steht, nicht das Kürzel in einer Werbezeile.
DAP: Der Händler liefert auf seine Kosten bis zu dir. Die Einfuhrabgaben und die Zollformalitäten im Bestimmungsland gehen zu deinen Lasten. Für eine Tasche heisst das in der Schweiz: 8.1 Prozent Einfuhrsteuer auf Kaufpreis, Versand und Verzollungskosten, dazu die Gebühr, die Post oder Kurier für die Zollanmeldung verlangen. Zoll selbst fällt auf Taschen seit 2024 nicht mehr an. Wie sich die Beträge zusammensetzen, steht im Ratgeber Zoll bei Online-Bestellungen aus der EU.
DDP („Delivered Duty Paid“): Der Händler übernimmt alle Kosten bis zur Lieferung, einschliesslich Zoll- und Steuerabgaben und der Formalitäten. Du bezahlst im Checkout den Endpreis und bekommst die Tasche ohne Nachzahlung.
2. Warum grosse Versandhändler die Schweizer Mehrwertsteuer selbst abrechnen
Ein ausländischer Versandhändler, der mit Kleinsendungen in die Schweiz (Sendungen, die wegen des geringen Steuerbetrags von der Einfuhrsteuer befreit sind) mindestens 100'000 Franken Umsatz pro Jahr erzielt, wird hier mehrwertsteuerpflichtig. Alle seine Lieferungen in die Schweiz gelten dann als Inlandlieferungen: Er stellt dir die Schweizer Mehrwertsteuer selbst in Rechnung und muss dafür sorgen, dass dir bei der Einfuhr nicht noch einmal Einfuhrsteuer belastet wird. Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt eine öffentliche Liste der steuerpflichtigen Versandhändler und Plattformbetreiber. Steht ein Shop darauf, rechnet er die Schweizer Mehrwertsteuer selbst ab; ob er auch die Verzollungsgebühr des Transporteurs übernimmt, steht in seinen Lieferbedingungen.
3. Wo die Angabe steht
Stell zuerst das Lieferland auf Schweiz. Dann suchst du an drei Orten:
- Versand- oder Lieferseite: Gesucht ist ein Satz wie „Zölle und Steuern sind im Preis inbegriffen“ oder englisch „duties and taxes included“. Das Gegenstück lautet etwa „Einfuhrabgaben trägt der Empfänger“.
- Checkout: Geh bis zum letzten Schritt vor der Zahlung. Erscheint dort eine Zeile für Einfuhrabgaben, oder steht ein Hinweis, dass bei der Zustellung Kosten anfallen können?
- AGB: Such nach „Zoll“, „Einfuhr“ oder „duties“. Hier steht, was gilt, wenn Werbung und Checkout schweigen.
Findest du nichts, frag den Kundendienst schriftlich. Eine Antwort per E-Mail ist mehr wert als eine Auskunft im Chat, die du später nicht mehr vorzeigen kannst.
4. Checkliste vor dem Kauf
- Wer verkauft? Das Staatssekretariat für Wirtschaft hält fest, dass ein Domainname mit „.ch“ kein Schweizer Unternehmen bedeutet. Der Sitz steht im Impressum.
- Wer trägt Einfuhrsteuer und Verzollung? Schriftlich, für das Lieferland Schweiz.
- Wer liefert? Die Verzollungsgebühren von Post und Kurieren sind verschieden; der Preisüberwacher rät, sich vor der Bestellung darüber ins Bild zu setzen.
- Was gilt bei der Rückgabe? Wer zahlt den Rückversand, und bekommst du den ganzen bezahlten Betrag zurück? Bei unverzollter Lieferung musst du die Einfuhrsteuer selbst zurückfordern, siehe Tasche ins Ausland zurückschicken.
- Beleg sichern: Mach ein Bildschirmfoto der Zusage „verzollt“ mit Datum.
5. Rechenbeispiel: der tiefere Listenpreis als teurerer Kauf
Die Zahlen sind fiktiv und rund; gerechnet ist mit dem Tarif der Post für Sendungen aus der EU.
- Shop A, verzollt: 1'000 Franken inklusive Versand. Endpreis: 1'000 Franken.
- Shop B, unverzollt aus der EU: 950 Franken inklusive Versand. Dazu kommt die Verzollung durch die Post, 13 Franken Grundpreis plus 3 Prozent des Warenwerts inklusive Versandkosten, also rund 42 Franken. Die Einfuhrsteuer von 8.1 Prozent rechnet sich auf Ware, Versand und Verzollungskosten: rund 80 Franken. Endpreis: rund 1'072 Franken.
Shop B ist auf der Produktseite 50 Franken günstiger und am Ende rund 70 Franken teurer. Mit einem Kurier statt der Post verschiebt sich die Rechnung, das Muster bleibt. bagradar wird deshalb Angebote nach dem Endpreis sortieren und bei jedem Angebot kennzeichnen, ob Zoll und Mehrwertsteuer im Preis enthalten sind.
6. Wenn trotz „verzollt“ eine Rechnung kommt
Es kann vorkommen, dass der Transporteur dir Einfuhrsteuer belastet, obwohl der Händler die Schweizer Mehrwertsteuer schon abgerechnet hat. Die Steuerverwaltung schreibt dazu, dass in diesem Fall grundsätzlich weder sie noch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Steuer zurückerstatten können; die Rückzahlung sei zwischen Käufer, Zollanmelder und Versandhändler zu regeln. Praktisch heisst das: Schick dem Händler die Rechnung des Transporteurs zusammen mit deinem Beleg und verlang die Erstattung von ihm. Für Einwände gegen die Verzollung selbst ist bei Postsendungen der Kundendienst International der Post zuständig.
Wie sich die Kosten bei Bestellungen ausserhalb der EU zusammensetzen, steht im Ratgeber Designer-Taschen aus Grossbritannien und den USA bestellen.
Weitere Themen rund um Bestellung, Zoll und Rückgabe findest du in der Ratgeber-Übersicht.
Quellen
- BAZG: Empfangen von Briefen und Paketen (Einfuhrsteuer, Bemessungsgrundlage, Verzollungskosten)
- Die Post: Importverzollung, Preise
- Die Post: FAQ Import, Zoll und MWST (Kundendienst International)
- SECO: Aufhebung der Industriezölle
- Die Post: Incoterms DDP und DAP im Onlinehandel
- Internationale Handelskammer (ICC): Incoterms 2020
- ESTV: Versandhandel und Plattformbesteuerung
- ESTV: Liste der steuerpflichtigen Versandhändlerinnen und Plattformbetreiberinnen
- SECO: Wegweiser Online-Shopping, Einkaufen im Ausland
- Preisüberwacher: Zollabfertigungsgebühren
Stand: September 2026. Sätze, Gebühren und Verfahren können sich ändern; massgebend sind die Angaben der Behörden und des Transporteurs.
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