Designer-Taschen aus Grossbritannien und den USA bestellen: Was an der Grenze dazukommt

Von Laurin Stumpf · aktualisiert am 25.09.2026

Wer ein bestimmtes Modell sucht, landet schnell bei einem Shop in London oder New York. Zum Preis in Pfund oder Dollar kommen an der Schweizer Grenze Einfuhrsteuer und die Gebühr des Transporteurs dazu, Zoll dagegen nicht mehr.

Kurz gesagt
  • Zoll: Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz auf Industrieprodukte keinen Zoll mehr, unabhängig vom Herkunftsland. Taschen gehören dazu.
  • Einfuhrsteuer: 8.1 Prozent auf Kaufpreis, Versand und Verzollungskosten.
  • Verzollung durch die Post: für Länder ausserhalb der EU 16 Franken Grundpreis plus 3 Prozent des Warenwerts inklusive Versandkosten, höchstens 70 Franken. Kuriere haben eigene Tarife.
  • Umgerechnet wird zum Devisenkurs des Zolls, nicht zum Kurs deiner Kreditkarte.
  • Taschen aus Reptilleder (etwa Schlange oder Echse) können unter den Artenschutz (CITES) fallen und brauchen dann ein Zertifikat.

1. Zoll: seit 2024 null

Am 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Zölle auf Industrieprodukte aufgehoben. Das Staatssekretariat für Wirtschaft schreibt, die Einfuhrzölle für die Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs seien „unabhängig von deren Warenursprung und Warenlieferweg auf null gesetzt“ worden, und zwar auch für Privatpersonen. Handtaschen, Rucksäcke und Geldbeutel stehen im Kapitel 42 des Zolltarifs, ob aus Leder, Kunststoff oder Textil. Ein Ursprungsnachweis oder ein Freihandelsabkommen spielt für deine Tasche deshalb keine Rolle mehr: Aus den USA ist sie so zollfrei wie aus Italien.

Geblieben ist alles andere: Laut derselben Seite sind Mehrwertsteuer und übrige Abgaben weiterhin fällig, und am Verzollungsprozess hat sich nichts geändert.

2. Einfuhrsteuer: 8.1 Prozent, und zwar auf mehr als den Kaufpreis

Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das du bezahlt hast, plus alle Kosten bis zu deiner Haustür: Verpackung, Fracht, Versicherung und auch die Verzollungskosten des Transporteurs. Liegt der Steuerbetrag bei höchstens 5 Franken, wird er nicht erhoben; das entspricht rund 62 Franken Bemessungsgrundlage und spielt bei Designer-Taschen praktisch keine Rolle.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehört die ausländische Mehrwertsteuer, sofern der Händler sie auf der Rechnung ausweist. Wichtiger ist, ob du sie überhaupt bezahlst. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erstattet keine ausländische Mehrwertsteuer, und die Schweizer Einfuhrsteuer ist auch dann geschuldet, wenn die ausländische nicht zurückkommt: Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es bei der Mehrwertsteuer nicht. Prüf deshalb im Checkout eines britischen Shops, ob der Preis für die Lieferadresse Schweiz ohne britische Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, und frag sonst vor der Bestellung nach.

3. Die Gebühr des Transporteurs

Die Zollanmeldung macht nicht der Zoll, sondern die Post oder der Kurier, und dafür verlangen sie eine Gebühr. Bei der Post gilt für „übrige Länder“, also Länder ausserhalb der EU und damit auch Grossbritannien, ein Grundpreis von 16 Franken (aus der EU sind es 13 Franken). Dazu kommt ein Zuschlag von 3 Prozent des Warenwerts inklusive Versandkosten; zusammen sind es höchstens 70 Franken. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wer die Importkosten online bezahlt, erhält 1.50 Franken Rabatt auf den Grundpreis.

Rechenbeispiel mit fiktiven, runden Zahlen: Eine Tasche kostet umgerechnet 800 Franken inklusive Versand und kommt per Post aus den USA. Verzollung: 16 Franken plus 3 Prozent von 800 Franken, also 40 Franken. Einfuhrsteuer: 8.1 Prozent auf 840 Franken, rund 68 Franken. Endpreis: rund 908 Franken.

Kuriere rechnen anders. DHL Express nennt im Schweizer Tarif 2026 eine Verzollungsgebühr von 19 Franken für die vereinfachte Verzollung und von 39.50 Franken für die Vollverzollung, die greift, wenn eine Sendung wegen Warenwert, Gewicht oder Inhalt nicht routinemässig abgefertigt wird. Empfängern ohne DHL-Kundenkonto verrechnet DHL zusätzlich 2 Prozent der vorgestreckten Abgaben, mindestens 3 Franken. Der Tarif kennt auch die Variante, dass der Versender die Abgaben übernimmt („Duty Tax Paid“). Andere Kuriere haben eigene Tarife; das BAZG hat darauf nach eigenen Angaben keinen Einfluss, und der Preisüberwacher rät, sich vor der Bestellung über die Verzollungskosten des Transporteurs ins Bild zu setzen. Welcher Transporteur liefert, steht meist auf der Versandseite oder im Checkout des Shops; sonst frag nach.

Zeigt die Sendungsverfolgung „Vom Zoll einbehalten“, ist das laut BAZG in der Regel keine Beschlagnahmung: Das Paket steckt in der Verzollung beim Transporteur, und nur dieser kann Auskunft geben.

4. Wechselkurs und Warenwert

Beträge in Pfund oder Dollar rechnet der Zoll zum Devisenkurs (Verkauf) des letzten Börsentags vor der Einfuhr in Franken um, in der Regel also zum Kurs des Vortags. Das BAZG veröffentlicht diese Kurse täglich. Der Betrag auf der Veranlagungsverfügung muss deshalb nicht mit dem Frankenbetrag auf deiner Kartenabrechnung übereinstimmen.

Grundlage der Anmeldung sind die Angaben des Absenders, der den Inhalt vollständig und wahrheitsgetreu deklarieren muss. Bitte einen Shop nie, einen tieferen Wert anzugeben: Bezweifelt der Zoll die Wertangabe, kann er den Warenwert schätzen. Fehlen Unterlagen, fragt die Post bei dir nach Bestellbestätigung, Rechnung oder Zahlungsnachweis. Antwortest du innert drei Werktagen, ist das kostenlos; danach verrechnet sie 20 Franken.

5. Exotische Leder: Artenschutz (CITES)

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen gilt nicht nur für lebende Tiere, sondern auch für Erzeugnisse aus ihnen. Das BAZG nennt als Beispiele geschützter Arten unter anderem Schlangen und Echsen; das BLV nennt Lederwaren aus Reptilleder als Beispiel für Waren mit CITES-Papieren. Für Waren aus Häuten von Arten der CITES-Anhänge II und III braucht es laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zwar keine Einfuhrbewilligung, aber ein CITES-Zertifikat des Herkunftslandes, das die Sendung im Original begleitet, und eine Artenschutzkontrolle in der Schweiz. Ohne Zertifikat des Herkunftslands geht es laut BLV nur bei Übersiedlungsgut und bei Arten mit einem Vorbehalt der Schweiz; für diese Arten verlangt das BLV stattdessen eine eigene Einfuhrbewilligung und die Kontrolle. Eine Online-Bestellung ist kein Übersiedlungsgut. Das Zertifikat beantragt der Lieferant. Fehlen die Papiere, beanstandet das BLV die Einfuhr. Die Post verrechnet für die „Gestellung CITES“, also das Vorführen der Sendung zur Artenschutzkontrolle, 50 Franken. Mehr dazu im Ratgeber Tasche aus exotischem Leder bestellen.

Frag den Shop deshalb vor der Bestellung, ob er das Modell mit CITES-Zertifikat in die Schweiz liefert, und klär im Zweifel mit dem BLV, ob die Art geschützt ist; massgebend ist der wissenschaftliche Name. Den Beleg der Artenschutzkontrolle bewahrst du auf: Ohne ihn erhältst du für eine spätere Wiederausfuhr, etwa eine Rücksendung, kein Schweizer CITES-Zertifikat.

6. Wie du dir das ersparst

Manche Händler liefern verzollt und versteuert in die Schweiz. Dann bezahlst du im Checkout den Endpreis, und die Abschnitte 2 bis 4 erledigt der Händler. Woran du das vor dem Kauf erkennst, steht im Ratgeber Verzollt geliefert oder nicht? Und falls die Tasche zurückgeht: Tasche ins Ausland zurückschicken: So holst du die Mehrwertsteuer zurück.

Weitere Themen rund um Bestellung, Zoll und Rückgabe findest du in der Ratgeber-Übersicht.

Quellen

Stand: September 2026. Sätze, Gebühren und Verfahren können sich ändern; massgebend sind die Angaben der Behörden und des Transporteurs.

Verantwortlich: Laurin Stumpf. Wie wir arbeiten · Fehler gefunden? Fehler melden